Gefahren lauern überall im Unternehmen – besonders dort, wo Lasten angeschlagen und mittels Krananlagen verfahren werden. Nicht umsonst geben die rechtlichen Vorschriften vor, dass Kranführer geschult und unterwiesen werden müssen.
Wir helfen Ihren Mitarbeitern bei der fachgerechten Handhabung, damit sie wirtschaftlich und sicher mit den Krananlagen arbeiten können. Für Sie heißt das: Sie sparen Kosten, schützen Ihre Mitarbeiter und erfüllen darüber hinaus die gesetzlichen Anforderungen. Auf Ihre innerbetrieblichen Arbeitsprozesse in Verbindung mit dem Kran gehen wir gerne ein.
Unsere Ausbildung erfolgt u. a. auf Grundlage der DGUV 52 – Unfallverhütungsvorschrift Krane, DGUV Grundsatz 309-003 – Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranfahrern und der DGUV 1 Prävention.